Der Europäische Gerichtshof hat unlängst die Bundesrepublik Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verurteilt. [1] Die Europäische Kommission hatte 2016 Klage eingereicht. Die über 40-seitige Anklageschrift dokumentiert, wie Deutschland durch Überdüngung mit Gülle und Mist seit Jahren für steigende Nitratwerte im Grundwasser sorgt. Fatal ist die Nitratbelastung vor allem für Kleinkinder. Auch bei Flüssen und Seen sieht es nicht gut aus: Der BUND kommt in seinem Gewässerreport vom Mai 2018 zu dem Ergebnis, daß etwa 92 % der Gewässer hierzulande in einem denkbar schlechten Zustand seien. [2] Spätestens 2012 hätten Bund und Länder die Vorschriften zum Schutz der Gewässer verschärfen müssen, besagt die Klageschrift der Kommission. Die Wirksamkeit der seitdem ergriffenen Maßnahmen ist gering und auch die letzte Änderung beim Düngerecht verspricht kaum ausreichende Verringerungen der Nitratbelastung. Daher hat nun auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. [3] Wir meinen: Solange Monokulturen, Kunstdünger und Massentierhaltung der Normalzustand in der deutschen Landwirtschaft sind, solange wird unser Wasser das Niveau von Gülle nicht übertreffen.
1. Neunte Kammer des EuGH, Urteil vom 21.06.2018, AZ C-543/16
2. BUND-Gewässerreport 2018.
3. Deutsche Umwelthilfe e.V. gegen Bundesrepublik Deutschland, Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 31.05.2018, AZ OVG 11 A 1. 18